Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 – Hauptstraße - mit Begründung wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diesen für die Dauer eines Monats gemäß §§ 13a Abs. 2, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.