Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Planung zur Errichtung eines „Grünen Elektrolyseparks Friesland“ in Sande wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Abwicklung der notwendigen Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

 

Aufgrund des § 2 (1) BauGB in i. V. m. § 58 (2) Nr. 2 NKomVG in den zur Zeit geltenden Fassungen beschließt der Rat die Aufstellung einer 5. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Elektrolysepark“. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von zunächst rund 70 ha (siehe Anlage), die im weiteren Verfahren auf maximal 50 ha reduziert wird.