Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG zum vorliegenden Jahresabschluss 2021 der „Sozialstation Sande – Ambulanter Pflegedienst“ die Entlastung des Bürgermeisters, Herrn Stephan Eiklenborg, dem gem. § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung die Leitung des Regiebetriebs „Sozialstation Sande – Ambulanter Pflegedienst“ obliegt.