Sitzung: 23.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 026/2023
Beschluss:
Der Rat beschließt
über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweisen.
Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 – Windenergieanlagenpark nördlich des Ems-Jade-Kanals – als Satzung sowie die Begründung und den Umweltbericht.