Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweisen.

 

Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den Bebauungsplan Nr. 49 – Freiflächenphotovoltaik nördlich des Ems-Jade-Kanals – als Satzung sowie die Begründung und den Umweltbericht.