Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Funktion der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters obliegt dem/der Leiter/in des Fachbereiches I.

Bei dessen/deren Verhinderung wird die Vertretung durch den/die dienstälteste/n Fachbereichsleiter/in wahrgenommen.