Sitzung: 29.09.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Funktion der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters obliegt dem/der Leiter/in des Fachbereiches I.
Bei dessen/deren Verhinderung wird die Vertretung durch den/die dienstälteste/n Fachbereichsleiter/in wahrgenommen.