Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Dem Haushaltsplanentwurf 2022 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Nach § 112 NKomVG beschließt der Rat den Erlasse der vorliegenden Haushaltssatzung 2022 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.