Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Errichtung eines hybriden Erneuerbaren Energien Kraftwerkes nördlich des Ems-Jade-Kanals und westlich der Autobahn 29 wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Abwicklung der notwendigen Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

 

Aufgrund des § 2 (1) BauGB in i. V. m. § 58 (2) Nr. 2 NKomVG in den zur Zeit geltenden Fassungen beschließt der Rat die Aufstellung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Erneuerbare Energien – Erzeugung, Wandlung, Speicherung, Transport“. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von insgesamt rund 170 ha und ist der Anlage 1 zu entnehmen.