Beschluss:
Im Zusammenhang mit der vorhabenbezogenen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 48 - Friedhofserweiterungsfläche - wird der
Aufstellungsbeschluss für die vorhabenbezogene 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die
Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.