Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des § 2 (1) BauGB in i. V. m. § 58 (2) Nr. 2 NKomVG in den zur Zeit geltenden Fassungen beschließt der Rat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 – Friedhofserweiterungsfläche -.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Übersichtsplan und umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha.

 

Die Gemeinde Sande schließt mit der Grundstücks- Erschließungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH einen Erschließungsvertrag sowie einen Städtebaulichen Vertrag ab, der der Abwicklung des Bauleitplanverfahrens dient.