Beschluss:
Auf der Grundlage
der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)) in
Verbindung mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in den
jeweils gültigen Fassungen beschließt der Rat der Gemeinde Sande die Satzung
über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder in der
Gemeinde Sande mit Wirkung zum 01.08.2021.