Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 6 (1) Nds. Straßengesetz in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Nr. 10 Nds. Gemeindeordnung beschließt der Rat für die nachstehend angeführten Gemeinde­straßen die Widmung für den öffentlichen Verkehr:

 

1. Verbindungsweg Brückstraße/ Lehmbalje

 

Bei dem Verbindungsweg handelt es sich um eine Teilfläche des Flurstückes 89/9 der Flur12 der Gemarkung Gödens, die als Rad- und Fußweg zwischen der Brückstraße und der Straße „An der Lehmbalje “ auf einer Länge von 57 m ausgebaut wurde.

 

 

2. Baugebiet Nr. 39 – Sande/Lührs

 

a. Flutstraße

 

Die neu ausgebaute Flutstraße besteht aus dem Flurstück 25/58 der Flur 2 der Gemarkung Sande und zweigt ab von der Straße „Am Markt“ und verläuft durch das Baugebiet

 

b. Wattweg

 

Der neu ausgebaute Wattweg besteht aus dem Flurstück 25/26 der Flur 2 der Gemarkung Sande und verläuft als Stichstraße in nordwestlicher Richtung von der Flut­straße abzweigend

 

c. Tideweg

Der neu ausgebaute Tideweg besteht aus den Flurstücken 25/58 und 26/09 der Flur 2 der Gemarkung Sande und zweigt in südlicher Richtung als Stichstraße von der Flutstraße ab.

 

 

3. Baugebiet Nr. 35 B – Neustadtgödens/West

 

a. Am Schwarzen Brack

Der neu ausgebaute Teil der Straße besteht aus Flurstücken 190/78 und 181/10 der Flur 12 der Gemarkung Gödens.

 

b. Achtern Diek einschließlich Verbindungsweg zur Lindenstraße

Der neu ausgebaute Teil der Straße Achtern Diek besteht aus einem Teil des Flurstücks 190/78 der Flur 12 der Gemarkung Gödens, ebenso der Verbindungsweg von der Straße Achtern Diek zur Lindenstraße.