Beschluss:
Gemäß § 6 (1) Nds. Straßengesetz in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Nr. 10 Nds. Gemeindeordnung beschließt der Rat für die nachstehend angeführten Gemeindestraßen die Widmung für den öffentlichen Verkehr:
1. Verbindungsweg
Brückstraße/ Lehmbalje
Bei dem Verbindungsweg handelt es sich um eine Teilfläche des Flurstückes 89/9 der Flur12 der Gemarkung Gödens, die als Rad- und Fußweg zwischen der Brückstraße und der Straße „An der Lehmbalje “ auf einer Länge von 57 m ausgebaut wurde.
2. Baugebiet Nr. 39
– Sande/Lührs
a. Flutstraße
Die neu ausgebaute Flutstraße besteht aus dem Flurstück 25/58 der Flur 2 der Gemarkung Sande und zweigt ab von der Straße „Am Markt“ und verläuft durch das Baugebiet
b. Wattweg
Der neu ausgebaute Wattweg besteht aus dem Flurstück 25/26
der Flur 2 der Gemarkung Sande und verläuft als Stichstraße in nordwestlicher Richtung von der Flutstraße
abzweigend
c. Tideweg
Der neu ausgebaute Tideweg besteht aus den Flurstücken 25/58 und 26/09 der Flur 2 der Gemarkung Sande und zweigt in südlicher Richtung als Stichstraße von der Flutstraße ab.
3. Baugebiet Nr. 35
B – Neustadtgödens/West
a. Am Schwarzen Brack
Der neu ausgebaute Teil der Straße besteht aus Flurstücken 190/78 und 181/10 der Flur 12 der Gemarkung Gödens.
b. Achtern Diek
einschließlich Verbindungsweg zur Lindenstraße
Der neu ausgebaute Teil der Straße Achtern Diek besteht aus einem Teil des Flurstücks 190/78 der Flur 12 der Gemarkung Gödens, ebenso der Verbindungsweg von der Straße Achtern Diek zur Lindenstraße.