Beschluss:

 

Dem Haushaltsplanentwurf 2021 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Nach § 112 NKomVG beschließt der Rat den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2021 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.