Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € für die Sanierung der
Klaus-Bünting-Halle gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG. Die Deckung ist durch
Mehreinnahmen aus dem Bereich der Sportförderung gewährleistet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € für die Sanierung der
Klaus-Bünting-Halle gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG. Die Deckung ist durch
Mehreinnahmen aus dem Bereich der Sportförderung gewährleistet.