Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 Euro für die ordentliche Tilgung von
Darlehen nach § 117 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG. Die Deckung
ist entsprechend der Auflistung gewährleistet.