Von der Gleichstellungsbeauftragten wurde der diesem Protokoll als Anlage beigefügte Bericht vorgetragen und näher erläutert.

Im Rahmen der anschließenden Aussprache wurde die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten gewürdigt. Auf Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten wöchentlich ca. 10 – 15 Stunden erfordert, wobei bisher ca. 16 Ratsuchende um Unterstützung nachgefragt haben.

Frau Mohr wies darauf hin, dass primär eine Hilfestellung nur auf Anforderung erfolgt; eine Unterstützung wird nur dann umgesetzt, wenn diese auch tatsächlich gewünscht wird.