Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der
Arbeiten auf Grundlage der vorgestellten und abgestimmten Planung
auszuschreiben. Im Vorfeld ist eine etwaige Verpflichtung zur Einrichtung eines
Fahrstuhls zur Gewährleistung der Barrierefreiheit abzuklären. Die weitere
Abwicklung dieser Maßnahme erfolgt gemäß des Kompetenzkatalogs des Rates im
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.