Beschluss:
Dem Haushaltsplanentwurf 2019 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der
bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Gemäß § 112 NKomVG beschließt der Rat
den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2019 sowie die Festsetzung des
Investitionsprogramms.