Beschluss:
Der Rat beschließt
über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen und Hinweisen.
Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung.