Beschluss:

 

Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit der Begründung mit Umweltbericht als Satzung.