Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß §§ 6 Abs. 1 NStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Widmung der neu geschaffenen und im anliegenden Lageplan gekennzeichneten und von der Bahnhofstraße abzweigenden Stichstraße für den öffentlichen Verkehr.

 

Die Straße erhält die Bezeichnung „Harlestraße“.