Sitzung: 18.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß §§ 6 Abs. 1 NStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Widmung der neu geschaffenen und im anliegenden Lageplan gekennzeichneten und von der Bahnhofstraße abzweigenden Stichstraße für den öffentlichen Verkehr.
Die Straße erhält die Bezeichnung „Harlestraße“.