Sitzung: 18.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Sande:
§ 1 Satz 5 der seit dem 01.07.2006 in Kraft getretenen Satzung erhält folgende neue Fassung:
„Ist eine ständige
Vertreterin nicht bestellt, so beauftragt der Verwaltungsausschuss eine andere
Bedienstete mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Gleichstellungsbeauftragten,
wenn diese an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.“