Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Sande:

 

§ 1 Satz 5 der seit dem 01.07.2006 in Kraft getretenen Satzung erhält folgende neue Fassung:

 

„Ist eine ständige Vertreterin nicht bestellt, so beauftragt der Verwaltungsausschuss eine andere Bedienstete mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Gleichstellungsbeauftragten, wenn diese an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.“