Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund vorgelegten Aufstellung wird den Akteuren des Freizeitpasses 2018 ein Entschädigungsbetrag in einer Gesamthöhe von 4.883,00 € gewährt.. Hiervon ausgenommen sind die gemeindlichen Einrichtungen.