Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Über die Aufstellung von Verkehrsspiegeln ist zukünftig in den zuständigen Gremien zu beraten und abschließend zu beschließen.

Unter Berücksichtigung der besonderen Verkehrssituation in dem Einmündungsbereich Horster Straße / Am Schwarzen Brack wird der Aufstellung eines Verkehrsspiegels zugestimmt.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber dem Zufahrtsbereich des Objektes Hauptstraße 87 wird abgelehnt, da es sich in diesem Zusammenhang nicht um die Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit, sondern um die Geltendmachung von Einzelinteressen der Bewohner des betreffenden Objektes handelt.