Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Festsetzung der Gebühren 2008 für die Entsorgung von Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben erfolgt erst nach Vorliegen der Abrechnung der Hauptkostenstelle 50 (Klärwerk) für das Jahr 2007 im Frühjahr 2008. Bei künftigen Gebührenfestsetzungen wird entsprechend verfahren.