Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bestimmung der Vertreter/innen des Verwaltungsausschusses mit den dazu von den Fraktionen und Gruppen vorgeschlagenen Ratsmitgliedern wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG mit Wirkung vom 01.07.2018 festgestellt.