Sitzung: 21.06.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Bestimmung der
Vertreter/innen des Verwaltungsausschusses mit den dazu von den Fraktionen und
Gruppen vorgeschlagenen Ratsmitgliedern wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG mit
Wirkung vom 01.07.2018 festgestellt.