Beschluss: zurückgestellt; Entscheidung direkt im VA

Beschlussvorschlag:

 

Die für die kommunalen Kindertagesstätten beantragte Namensänderung ist zunächst mit allen Beteiligten (Kindergartenleitungen –mitarbeiterinnen, Elternvertretungen zu beraten, damit eine einvernehmliche Meinungsbildung erkennbar ist. Entsprechende Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.