Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 a i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 44 mit der Begründung als Satzung.