Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz i. V. m. § 76 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz für den nachfolgend aufgeführten Parkplatz die Widmung für den öffentlichen Verkehr:

 

Parkplatz Altmarienhausen

Der Parkplatz Altmarienhausen besteht aus einer ca. 1735 m² großen Teilfläche des Flurstückes 28/6 der Flur 1 der Gemarkung Sande und grenzt nordöstlich an die Graftanlage der Domäne Altmarienhausen und südwestlich an die Kreisstraße K 294. Der Parkplatz wird über die Kreisstraße K 294 erschlossen.