Sitzung: 14.11.2017 Ausschuss für Straßen, Wege und Feuerlöschwesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 174/2017
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz i. V. m. § 76 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz für den nachfolgend aufgeführten Parkplatz die Widmung für den öffentlichen Verkehr:
Parkplatz
Altmarienhausen
Der Parkplatz Altmarienhausen besteht aus einer ca. 1735
m² großen Teilfläche des Flurstückes 28/6 der Flur 1 der Gemarkung Sande und
grenzt nordöstlich an die Graftanlage der Domäne Altmarienhausen und
südwestlich an die Kreisstraße K 294. Der Parkplatz wird über die Kreisstraße K
294 erschlossen.