Sitzung: 26.09.2017 Ausschuss für Straßen, Wege und Feuerlöschwesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 150/2017
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß §§ 6 Abs. 1 NStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Widmung der vorgenannten Straßen.