Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung beschließt der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 42 " Bahnübergang Deichstraße".
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage zur SV 154/1/2007.
Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung beschließt der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 42 " Bahnübergang Deichstraße".
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage zur SV 154/1/2007.